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Der Mindeststundensatz liegt bei 25 Fr.

Fallweise stehen Vorlagen für KURZABMACHUNGEN zur Verfügung.

Auftraggeber und Auftragnehmer regeln die Lohnbedingungen selbst.

Der Auftraggeber hat die Pflicht, die Arbeit korrekt anzumelden.

Details siehe SVA des entsprechenden Kantons, Beispiel Zürich