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Arbeiten im Rentenalter
Das ordentliche Pensionierungsalter beträgt heute bei Frauen 64 Jahre und bei Männern 65 Jahre. Bei der Pensionierung ändern sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Das Berufseinkommen (Lohn) wird durch die AHV- und Pensionskassenrente (oder Kapitalauszahlung ersetzt und andere Vorsogegelder (3. Säule) müssen in das übrige Vermögen integriert werden.
Eine Pensionierung vor, oder nach dem ordentlichen Pensionierungsalter ist in der Schweiz dank des flexiblen Rentenalters möglich - je früher desto besser, lautet das Motto.
Andererseits fällt es vielen schwer , sich ein Leben ohne Arbeit vorzustellen und möchten nicht aprut aus dem Erwerbsleben aussteigen. Sie versuchen, länger bei ihrem Arbeitgeber angestellt zu bleiben, nehmen vielleicht eine eine selbständige Tätigkeit auf oder arbeiten auf Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber.
(Hier hilft Ihnen neu die Rentnervermittlung.ch mit ihrer Plattform).
Wer länger als bis zur ordentlichen Pensionierung arbeitet, verbessert sicher seine finanzielle Situation, sollte aber in diesem Fall die veränderte Vorsorgesituation mit einer aufgeschobenen AHV-Rente (max. 5 Jahre möglich) prüfen, um nicht einen Teil des Zusatzkeinkommens in Form von unnötigen Steuern zu verpuffen.
Es gibt weitere Massnahmen, welche geprüft werden sollten. Auch das Privatvermögen sollte beispielsweise auf die Weiterarbeit ausgerichtet werden.

Tipp
Wussten Sie, dass Sie auch nach der ordentlichen Pensionierung weiter in die Säule 3a einzahlen dürfen, sofern Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen?